Die OGTS der Grund- und Mittelschule Hallerndorf 


Kontakt Offene Ganztagsschule Hallerndorf

Falls Sie ein Anliegen, Fragen oder Klärungsbedarf haben, ist der kürzeste Weg die Kommunikation über edupage. Unser Büro ist in der Regel von 9 - 11 Uhr unter 09545-443236 erreichbar. Ab 11:15 Uhr arbeiten wir am Kind; nutzen Sie in dringenden Fällen bitte das Diensthandy 0160-90942751. Bei wichtigen Anliegen, allgemeinen oder organisatorischen Fragen, können sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Termin mit uns vereinbaren!


Aufbau der Offenen Ganztagsschule Hallerndorf

Die Offene Ganztagsschule bietet Schülern der Grundschule Hallerndorf von Montag bis Donnerstag eine für Eltern kostenfreie Betreuung an. Die Kinder haben  die Möglichkeit (warm) zu Mittag zu essen, Hausaufgaben zu erledigen und zu spielen. Kinder, die bis 16 Uhr angemeldet sind, können nach den erledigten Hausaufgaben je nach Wunsch von den wechselnden Freizeitangeboten profitieren oder Freispiel genießen. 

In Hallerndorf besteht außerdem die Möglichkeit, ihr Kind freitags bis 14 Uhr betreuen zu lassen, dafür wird ein monatlicher Elternbeitrag von 25€ erhoben.


Mittagsverpflegung

Das Angebot eines warmen Mittagessens ist Teil des schulischen Ganztagskonzeptes. Die Mittagsverpflegung wird von externen Kooperationspartnern angeboten und organisiert: Die Buchung erfolgt über Kitafino, das Essen wird vom regionalen Anbieter Landgasthaus Utz geliefert.

Bei der Erstellung des Speiseplans wird auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. Auf verschiedene Essgewohnheiten religiöser Art (z.B. kein Schweinefleisch) sowie vegetarische Ernährung, wird Rücksicht genommen. Die Kinder nehmen das Mittagessen gemeinschaftlich in der schulinternen Mensa zu sich.

Pro bestelltem Mittagessen wird aktuell ein Betrag von 4,35 € erhoben. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über Kitafino- bitte halten Sie bei der Erstanmeldung die Einrichtungsnummer 91819 bereit. Das rechtzeitige Bestellen oder Abbestellen (bei Krankheit oder Nichtteilnahme) des Essens obliegt den Eltern.


Hausaufgabenbetreuung

Im offenen Ganztagskonzept ist eine betreute Hausaufgabenzeit vorgesehen. Hauptsächliches Ziel ist es, die Kinder zu selbstständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten. 

Je nach Stundenplan können die Kurzkinder freiwillig betreut Hausaufgaben erledigen. 

Langkinder (Buchung bis 16 Uhr) machen verpflichtend Hausaufgaben und haben dafür mindestens eine Stunde zur Verfügung, maximal bis 15 Uhr. Diese findet in ruhiger und angenehmer Atmosphäre mit qualifizierter Betreuung und in Kleingruppen statt.  Grundsätzlich erhalten in dieser Zeit alle Kinder Unterstützung, sofern sie diese benötigen und einfordern.

Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu beschäftigen. Sie dienen dazu, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zu üben, anzuwenden und zu sichern oder auch, um sich selbständig mit Inhalten, vorbereitend für ein neues Unterrichtsthema, auseinanderzusetzen. Die Hausaufgaben werden vom Personal nicht korrigiert, da fehlerhaft angefertigte Hausaufgaben der zuständigen Lehrkraft eine wichtige Rückmeldung darüber geben, welche Unterrichtsinhalte noch nicht verstanden wurden und noch vertieft geübt werden müssen.

Je nach täglicher Verfassung des Kindes kann es sein, dass es nicht in der Lage war, alle Aufgaben zu erledigen. Deshalb werden die Eltern gebeten, sich täglich über die Aufgaben ihres Kindes zu informieren und mündliche Vorbereitungen wie Leseübungen, Lernaufgaben und Übungen für Proben gemeinsam mit ihrem Kind zu Hause zu erledigen.


Freizeitangebot

In der OGTS werden verschiedenste Bildungs-, Bewegungs- und Spieleangebote bereitgestellt. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder ihre Wünsche und Ideen mit einbringen dürfen und nach Möglichkeit zwischen Angeboten wählen können. Wir nutzen hierfür die tollen Außenanlagen: Spielplatz, Schulgarten und Hartplatz. Innen können die Kinder in den verschiedenen OGTS-Räumen bauen, spielen, basteln und vieles mehr. Für die Langkinder (bis 16 Uhr) besteht außerdem ein täglich wechselndes Programm, an dem sie teilnehmen dürfen – aber nicht müssen. Hier wird zum Beispiel gebacken, eine Schnitzeljagd gemacht oder mit Stoff und Steinen ein eigenes Mensch-ärgere-dich-nicht geschaffen.


Rechtliches und Regeln der OGTS

An- und Abmeldungen zur OGTS nach Ablauf der Anmeldefrist sowie während des Schuljahres können leider nur in begründeten Ausnahmefällen von Leitung und Schulleitung zugelassen werden. (Darunter zählen z.B. Umzug, Schulwechsel, Arbeitsplatzwechsel.)

Das Angebot der OGTS ist freiwillig. Sollten Sie sich allerdings dafür entschieden haben Ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden, besteht aus organisatorischen und finanziellen Gründen die Teilnahmepflicht für das komplette Schuljahr. (Art. 6 Abs. 5 S. 6 und Art. 56 Abs. 4 S. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG)


Sozialkriterien

Wegen der steigenden Anmeldezahlen und personellen wie auch räumlichen Grenzen behalten wir uns vor, im Schuljahr 2024/25, falls es nötig wird, erstmalig die Gesamtanmeldungen über Sozialkriterien einzuschränken und damit auch Kinder abzuweisen. Ob diese zum Tragen kommen müssen und ob Ihr Kind dann einen sichern Platz in der OGTS hat, erfahren Sie im April 2024. 


Abwesenheit

Ist ihr Kind am OGTS-Besuch gehindert (z.B. Facharzt), erfolgt die Entschuldigung für die OGTS über edupage und eine nachträgliche schriftliche Terminbestätigung des Arztes. Wenn Sie mit Ihrem Kind allerdings einen besonderen Termin haben oder ein privates Ereignis wichtigen Ausmaßes ansteht, dann kann bei der Schule 3 Tage vorher eine Befreiung beantragt werden (siehe Formular hompage). Abmeldungen am selben Tag werden nicht zugelassen!


Ausnahmen von der allgemeinen Teilnahmepflicht bilden notwendige, wiederkehrende Termine, zum Beispiel Therapien, Nachhilfeunterricht, Vereinssport oder Musikschulbesuche. Für diese kann Ihr Kind - je nach Zeitraum - eine komplette OGTS-Befreiung oder eine Befreiung ab 14 Uhr erhalten. Dazu lassen Sie sich bitte die Teilnahme Ihres Kindes einmalig für das gesamte Schuljahr vom Veranstalter (Lehrer/Trainer/Therapeut etc.) bescheinigen und geben diese bei der OGTS-Leitung ab. Dies gilt dann als Befreiung bis auf Widerruf Ihrerseits.


Um Ihnen als Eltern und Familie jedoch eine flexible Freizeit mit Ihrem Kind zu ermöglichen, gibt es auf der Homepage eine Kopiervorlage für Gutscheine zur begründungslosen Abmeldung. Sie können insgesamt vier Gutscheine pro Schuljahr je Kind verwenden. Geben Sie bitte aber auch hier, aus organisatorischen Gründen, die Gutscheine mindestens einen Tag vorher ab.


Ausschluss von Schüler*innen

Schüler*innen können vom Besuch der Offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt, der Einrichtungsbetrieb nachhaltig gestört wird und/oder den Anweisungen des Personals wiederholt und schwerwiegend nicht Folge geleistet wird (Selbst- und Fremdschutz).


Schließung der Einrichtung

Die Einrichtung behält sich vor, im Krankheitsfall oder wegen Fortbildungsmaßnahmen, auch kurzfristig, die Öffnungszeiten zu reduzieren oder die Einrichtung vorübergehend zu schließen. Es können dabei keine Regressansprüche geltend gemacht werden.




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